Ab 8. Dezember 2023: Aktualisierte Richtlinien für Weinverkauf mit Pflichtangaben zu Nährwerten und Zutaten
Neue Wein-Kennzeichnungs-Regeln für Weinhändler
Ab dem 8. Dezember 2023 treten wichtige neue Kennzeichnungsvorschriften für den Weinverkauf in Kraft, die eine umfassende Angabe von Nährwerten und Zutaten erfordern. Diese Vorschriften gelten für eine breite Palette von Produkten, einschließlich Weine, Schaumweine und aromatisierte Weinerzeugnisse, und stellen eine signifikante Änderung im Vergleich zu den bisherigen Regeln dar.
Diese neuen Vorschriften sind Teil einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die die Kennzeichnung und den Verkauf von Lebensmitteln und Getränken in der Europäischen Union regeln. Die relevanten Verordnungen umfassen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV; VO [EU] 1169/2011), die VO (EU) 1308/2013, die delegierte VO (EU) Nr. 2019/33 und die VO (EU) 251/2014. Diese Regeln haben sich bisher auf eine Vielzahl von Lebensmitteln und Getränken bezogen, aber die spezifischen Anforderungen an Wein waren weniger streng. Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol waren von der Pflicht zur Nährwertdeklaration und Zutatenliste ausgenommen. Mit der VO (EU) 2021/2117 ändert sich dies jedoch grundlegend.
Weinhersteller und -händler müssen detaillierte Informationen über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte bereitstellen
Die neuen Vorschriften erfordern, dass Weinhersteller und -händler, einschließlich Online-Shops, nun detaillierte Informationen über die Inhaltsstoffe ihrer Produkte bereitstellen. Dazu gehören ein Zutatenverzeichnis und eine Nährwertdeklaration. Das Zutatenverzeichnis muss alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts zum Zeitpunkt der Verwendung bei der Herstellung aufführen. Wichtig ist auch die klare Hervorhebung der Allergene im Zutatenverzeichnis, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Für die Angabe der Allergene gelten spezifische Bestimmungen, beispielsweise die Verwendung bestimmter Bezeichnungen für Sulfite, Eier und Milchprodukte. Die Nährwertdeklaration muss den Brennwert sowie Angaben zu Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz enthalten. Diese Informationen sind in der Regel je 100 ml anzugeben und, wenn möglich, in Tabellenform darzustellen.
Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration dürfen nicht zu Verkaufs- oder Marketingzwecken verwendet werden
Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit, das Zutatenverzeichnis und die Nährwertdeklaration elektronisch, beispielsweise durch QR-Codes, auf dem Weinetikett anzugeben. Dies erfordert jedoch, dass bestimmte Vorschriften eingehalten werden, wie die Nicht-Nutzung der Informationen zu Verkaufs- oder Marketingzwecken und die Nicht-Erhebung von Nutzerdaten.
Das deLUXE-ERP-Modul “Specs Verwaltung” verwaltet diese Informationen übersichtlich
Die Umsetzung dieser neuen Vorschriften kann für Weinhersteller und -händler eine Herausforderung darstellen. Glücklicherweise bietet das deLUXE-ERP-Modul “Specs Verwaltung” eine effektive Lösung, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dieses Modul ermöglicht es Unternehmen, ihre Produktdaten präzise und effizient zu verwalten und sicherzustellen, dass ihre Weine die neuen Kennzeichnungsstandards erfüllen.
Das deLUXE-ERP-Modul “Specs Verwaltung” bietet eine intuitive Benutzeroberfläche, die es den Nutzern ermöglicht, ihre Produktdaten einfach zu verwalten und zu aktualisieren. Es unterstützt die Erstellung von Zutatenverzeichnissen und Nährwertdeklarationen, die Einhaltung der Allergen-Kennzeichnungsvorschriften und die elektronische Darstellung dieser Informationen. Darüber hinaus erleichtert das Modul die Anpassung an zukünftige gesetzliche Änderungen, was für Unternehmen in der sich schnell ändernden Welt des Lebensmittel- und Weinhandels unerlässlich ist.