Keine Quellensteuer bei Google-Onlinewerbung
Aufatmen bei Onlinehändlern – die Landesfinanzminister haben sich laut dem Presseportal zufolge auf einen Kompromiss beim Thema „Quellensteuer auf Onlinewerbung auf Internetseiten ausländischer Plattformbetreiber“ geeinigt.
Laut einer Meldung mehrer Medien haben sich die obersten Finanzbehörden von Bund und Ländern bei dem Treffen, das auf Einladung des Bayerischen Finanzministeriums stattfand, darauf verständigt, dass nach aktuell geltendem Recht Rechnungen, die für die Platzierung von Onlinewerbung auf Internetseiten ausländischer Plattformbetreiber, wie z.B. Google, gezahlt werden, nicht dem Steuerabzug nach § 50a Absatz 1 Nummer 3 EStG unterfallen.
Der Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel e.V. (bevh) hatte schon sehr früh das Bundesfinanzministerium auf diesen Umstand hingewiesen, sich der drohenden neuen Verwaltungspraxis “Quellensteuer bei Onlinewerbung” entgegenzustellen.
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