SEPA-Formatmigration auf den 17.03.2024 verschoben
SEPA-Formatmigration Umsetzung wird um 4 Monate verlängert
Wie aktuell die SIZ GmbH mitteilt, wurde am 24. Oktober 2023 eine bedeutende Änderung beschlossen. Die ursprünglich für den 19. November 2023 geplante Formatmigration im SEPA-Zahlungsverkehr (unsere News vom 11.08.2023), die einen Wechsel von der ISO-Version 2009 zur ISO-Version 2019 vorsah, wird nun auf den 17. März 2024 verschoben.
Dies hat direkte Auswirkungen auf das DFÜ-Abkommen, insbesondere auf das Kapitel 2 der Version 3.7 der Anlage 3, dessen Inkrafttreten nun ebenfalls auf den 17. März 2024 verlegt wird.
In enger Verbindung hierzu steht auch die Handhabung der Euro-Eilüberweisungsaufträge (bekannt als “CCU”), die technisch eng mit SEPA-Aufträgen verwandt sind. Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Kreditwirtschaft entschieden, auch das Inkrafttreten des Kapitels 10 der Version 3.7 der Anlage 3 des DFÜ-Abkommens auf denselben neuen Termin, den 17. März 2024, zu verschieben.
Bis zu diesem Zeitpunkt können alle aktuell verwendeten SEPA- und CCU-Formate weiterhin wie gewohnt genutzt werden. Dies schließt ein, dass die bestehenden Formate im Rahmen des Format-Lifecycles der Deutschen Kreditwirtschaft weiterhin Gültigkeit besitzen.