Bundesregierung plant Einführung der E-Rechnungspflicht ab 2025 für B2B-Umsätze
Die deutsche Geschäftswelt steht vor einem bedeutenden Wandel, da die Bundesregierung ab dem 01.01.2025 die Einführung einer E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze plant. Diese Maßnahme wird sämtliche umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland betreffen und erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftspraktiken haben. Dass die elektronische Rechnung Pflicht wird, ist gewiss. Die Zukunft liegt definitiv nicht in der traditionellen Papierrechnung, sondern in der digitalen Rechnung. Sie ist in einem strukturierten Format ausgestellt, wird elektronisch übermittelt und empfangen. Somit ermöglicht die elektronische Rechnung eine automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche.
Obwohl das Gesetzgebungsverfahren zur Einführung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) noch nicht abgeschlossen ist, zeichnet sich deutlich ab, dass das neue digitale Rechnungsformat in den kommenden Jahren im B2B-Sektor zur Pflicht wird. Dies ist auf die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen zurückzuführen, die im Entwurf des Wachstumschancengesetzes der Ampel-Koalition verankert sind und sich in der Änderung des § 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) niederschlagen. Dieser Paragraph legt den gesamten Prozess der Rechnungsausstellung durch Unternehmen fest. Die im Herbst 2023 beschlossene Novellierung dieses Paragraphen bringt tiefgreifende Veränderungen mit sich, die langfristig bedeuten könnten, dass traditionelle Papier- oder herkömmliche PDF-Rechnungen der Vergangenheit angehören.
Aktueller Stand (02.01.2024) ist, dass die endgültige Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes noch auf die Zustimmung des Bundesrates wartet. Die Planung sieht vor, das Zustimmungsverfahren noch im laufenden Jahr abzuschließen. Unternehmen sollten daher bereits jetzt in die Vorbereitung für die Umstellung auf E-Rechnungen investieren, um den zukünftigen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und die zahlreichen Vorteile dieses digitalen Formats voll auszuschöpfen. Dieser Schritt wird nicht nur die Konformität sicherstellen, sondern auch Prozesse effizienter und umweltfreundlicher gestalten.
deLUXE-ERP bietet mit dem „Digitalisierten Rechnungsversand“ aktuell eine Lösung
Unternehmen, die auf den „Digitalisierten Rechnungsversand“ innerhalb ihres deLUXE-ERP-Systems setzen, müssen sich darauf einstellen, dass sich ab 2025 gravierende Veränderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung abzeichnen. Die herkömmlichen PDF-Rechnungen werden voraussichtlich nicht mehr den neuen Anforderungen an E-Rechnungen genügen.
Künftig müssen E-Rechnungen im strukturierten elektronischen Format erstellt und übermittelt werden, um eine reibungslose elektronische Verarbeitung zu gewährleisten. Dieses Format muss den europäischen Normen für die elektronische Rechnungsstellung und den darin festgelegten Syntax-Regelungen entsprechen.
E-Rechnung schon jetzt sicher mit dem deLUXE-ERP Modul „DATEV E-Rechnung“ erstellen
Unternehmen, die bereits heute Rechnungen an Regierungsplattformen oder öffentliche Stellen senden müssen, haben mit deLUXE-ERP und seinem speziellen Modul „DATEV E-Rechnung“ eine bequeme Lösung zur Hand, um E-Rechnungen problemlos zu erstellen und zu versenden. Während des Erstellungsprozesses der Rechnung überprüft das System automatisch alle erforderlichen Parameter und fügt die notwendigen Informationen entsprechend hinzu. Dadurch wird der gesamte Prozess der E-Rechnungsstellung vereinfacht und transparenter gestaltet.
Umstellung auf das XRechnung- oder ZUGFeRD-Format
Die Umstellung auf das XRechnung- oder ZUGFeRD-Format ist daher unumgänglich, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Dies stellt sicher, dass der Rechnungsversand reibungslos abläuft und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Es empfiehlt sich, sich rechtzeitig auf diese Umstellung vorzubereiten, um mögliche Unterbrechungen im Rechnungsversand zu vermeiden. Die Anpassung der Geschäftspraktiken und die Integration von XRechnung oder ZUGFeRD in deLUXE-ERP sind entscheidend, um den Geschäftsbetrieb reibungslos fortzusetzen und die Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung zu nutzen.
Diese geplante Neuerung ist ein bedeutender Schritt in Richtung digitaler Effizienz und Modernisierung im deutschen Geschäftsumfeld. Unternehmen sollten aktiv auf diese Veränderungen reagieren, um von den neuen Möglichkeiten der elektronischen Rechnungsstellung zu profitieren und gleichzeitig gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
E-Rechnungspflicht vorerst nur für inländische Handelsunternehmen
Die neuen Vorschriften zur E-Rechnung betreffen vor allem Unternehmen, die Rechnungen an andere Unternehmen ausstellen müssen, wie es das Umsatzsteuergesetz (UstG) vorschreibt. Diese Regelungen gelten ausschließlich für den Geschäftsbereich B2B (Business-to-Business). Das bedeutet, dass Privatpersonen, die Waren oder Dienstleistungen verkaufen, nicht von diesen Regelungen betroffen sind. Es ist auch wichtig zu beachten, dass sowohl der Rechnungsaussteller als auch der Empfänger ihren Firmensitz innerhalb des Landes haben müssen, um unter diese Vorschriften zu fallen.