Gut gerüstet in die Zukunft starten – deLUXE-ERP V20

Mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes im März diesen Jahres hat der Bundesrat die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland für B2B-Geschäftsbeziehungen besiegelt. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen schrittweise elektronische Rechnungen empfangen und versenden können. Um die Umstellung auf die neue E-Rechnungspflicht so reibungslos wie möglich zu gestalten, arbeitet FUCHS EDV intensiv daran, die Version deLUXE-ERP V20 optimal für diese neuen Anforderungen vorzubereiten und laufend anzupassen.

Die neue E-Rechnungspflicht im Überblick

Nachdem die E-Rechnung für den B2G-Bereich (Business-to-Government) in Deutschland bereits weitgehend eingeführt wurde, betrifft die neue Pflicht ab 2025 nun auch alle B2B-Geschäfte (Business-to-Business) im Inland. Die Einführung erfolgt in einem mehrjährigen Stufenplan:

  1. Ab 1. Januar 2025: Alle Unternehmen müssen elektronische Rechnungen empfangen können. Der Vorrang von Papierrechnungen entfällt.
  2. Ab 1. Januar 2026: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 800.000 Euro sind verpflichtet, ihre Rechnungen an andere Unternehmen elektronisch zu versenden.
  3. Ab 1. Januar 2027: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen unabhängig von ihrer Größe senden und empfangen können.
  4. Ab 1. Januar 2028: Die E-Rechnungen müssen in einem bestimmten Standardformat (EN 16931) erstellt werden, das den EU-weiten Anforderungen entspricht. Auch ein Meldesystem für die elektronische Umsatzsteuerkontrolle ist ab diesem Zeitpunkt vorgesehen.

Für welche Unternehmen gilt die E-Rechnungspflicht?

Die Pflicht zur E-Rechnung betrifft ausschließlich B2B-Beziehungen, bei denen sowohl der Rechnungssteller als auch der Empfänger in Deutschland ansässig sind. Dabei gilt als „in Deutschland ansässig“ ein Unternehmen, das hier entweder einen Sitz, eine Geschäftsleitung oder eine Betriebsstätte hat. Die Registrierung allein, ohne Ansässigkeit, reicht nicht aus, um zur E-Rechnung verpflichtet zu sein.

Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht

Bestimmte Rechnungen sind von der E-Rechnungspflicht ausgenommen:

  • Rechnungen unter 250 Euro: Für Kleinbeträge bleibt eine vereinfachte Rechnungserstellung möglich.
  • Steuerbefreite Leistungen: Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG, wie beispielsweise Bildungs- oder Gesundheitsdienstleistungen, sind von der Pflicht ausgenommen.

deLUXE-ERP V20: Perfekt vorbereitet auf die E-Rechnungspflicht

FUCHS EDV hat die Anforderungen der E-Rechnungspflicht frühzeitig in die Weiterentwicklung von deLUXE-ERP V20 einfließen lassen. Die neue Version, die voraussichtlich ab Ende September 2024 verfügbar sein wird, bietet eine vollständig integrierte Lösung für die digitale Rechnungserstellung und -versendung sowie den Empfang von E-Rechnungen. Mit dem deLUXE-ERP-Modul „E-Invoicing AP“ ermöglicht deLUXE-ERP den sicheren und rechtlich konformen Versand von E-Rechnungen im XRechnung-Format. Dieses Format kombiniert eine maschinenlesbare XML-Datei mit einer PDF-Datei, sodass Rechnungen direkt und einfach per E-Mail versendet und von den Empfängersystemen problemlos verarbeitet werden können. Mit dem XR-Gateway in Kombination mit dem deLUXE-ERP-Modul „E-Invoicing AR Plus“ stellt FUCHS EDV Module zur Verfügung, die den Empfang und die Bearbeitung von elektronischen Rechnungen im XRechnungs- und ZUGFeRD-Format erheblich vereinfachen wird.

Was bedeutet das für Unternehmen?
Mit deLUXE-ERP V20 sind Unternehmen bestens auf die kommenden Anforderungen vorbereitet. Durch die vollständige Integration in das ERP-System können Anwender E-Rechnungen direkt erstellen und versenden, ohne externe Tools oder zusätzliche Plattformen zu benötigen. deLUXE-ERP erfüllt alle aktuellen gesetzlichen Anforderungen und stellt sicher, dass Rechnungen im passenden Format und mit allen rechtlich notwendigen Informationen versendet werden.

Vorteile der E-Rechnung mit deLUXE-ERP V20

Die Nutzung der E-Rechnung in deLUXE-ERP bringt zahlreiche Vorteile für Unternehmen:

  • Effizienzsteigerung: Rechnungen werden schneller und automatisiert verarbeitet.
  • Kostenersparnis: Keine Ausgaben für Papier, Druck, Porto oder zusätzliche Plattformen.
  • Schnellerer Zahlungseingang: E-Rechnungen gelangen schneller zum Empfänger und können zügiger bearbeitet und bezahlt werden.
  • Rechtssicherheit: deLUXE-ERP V20 stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
  • Nachhaltigkeit: Der digitale Rechnungsversand reduziert den Papierverbrauch und den ökologischen Fußabdruck.

Mit deLUXE-ERP V20 und dem Modul E-Invoicing AP bietet FUCHS EDV eine zukunftssichere Lösung für die elektronische Rechnungsstellung, die den Umstieg auf die E-Rechnungspflicht einfach, sicher und effizient gestaltet.